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   VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015   

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VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015 (https://dejure.org/2012,23207)
VG München, Entscheidung vom 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015 (https://dejure.org/2012,23207)
VG München, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - M 8 SN 12.2015 (https://dejure.org/2012,23207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarrechtsstreit; Kindertagesstätte; Reines Wohngebiet;Ausnahme; Gebot der Rücksichtnahme; Verkehrsaufkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 2 B 09.2419

    In einem faktischen Gewerbegebiet kann ein "trading-down-Effekt" durch die

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Eine im Baugebiet lediglich ausnahmsweise zulässige Anlage ist danach unzulässig, wenn es ansonsten zu einer Häufung solcher Anlagen im Baugebiet käme (BayVGH vom 15.12.2010 NVwZ-RR 2011, 514).

    Mit der Lage ist der Standort der baulichen Anlage gemeint (BayVGH vom 15.12.2010 a.a.O.).

    Nach dem Umfang kann eine Anlage der Eigenart des Baugebiets widersprechen, wenn sie im Verhältnis zu den Anlagen ihrer Umgebung größenmäßig aus dem Rahmen fällt (BayVGH vom 15.12.2010 a.a.O.).

    Das Bauvorhaben widerspricht auch qualitativ nach seinem Umfang - in dem im konkreten Einzelfall Quantität in Qualität umschlagen würde (vgl. BayVGH vom 15.12.2010 a.a.O.) - nicht der Eigenart des Gebiets.

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Kindertagesstätten sind aber auf die unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung angewiesen und stellen sogar in einem Reinen Wohngebiet deren nicht nur sinnvolle, sondern auch städtebaurechtlich zulässige Ergänzung dar (vgl. NdsOVG vom 3.1.2011 NVwZ-RR 2011, 185).

    Für Kindertagesstätten gilt vielmehr, dass die mit ihnen mehr oder minder notwendig verbundenen Auswirkungen des An- und Abfahrtsverkehrs von den Bewohnern des Gebiets nach der Wertung des Baunutzungsverordnungs-Gesetzgebers hinzunehmen sind (vgl. NdsOVG vom 3.1.2011 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH vom 24.3.2009 Az: 14 CS 08.3017 - juris, m.w.N.).

    Bei einer Befreiung vor einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar nur ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme zu beantworten (BVerwG vom 8.7.1998 BayVBl 1999, 26; BayVGH vom 24.3.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 2 CS 09.1979

    Nachbarrechtsbehelf; Kindergarten; Vorbescheid; Zusicherung; Bindungswirkung

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Bei einer Kindertagesstätte handelt es sich um eine Einrichtung für soziale Zwecke (BayVGH vom 30.11.2009 Az: 2 CS 09.1979 - juris).

    Die mit einem Kindergarten verbundenen Verkehrsimmissionen durch das Bringen und Abholen von Kindern sind von Nachbarn aber regelmäßig hinzunehmen (BayVGH vom 30.11.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Die Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungspläne hat kraft Bundesrecht grundsätzlich nachbarschützende Funktion (BVerwG vom 16.9.1993 NJW 1994, 1546).

    Der selbe Nachbarschutz besteht im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (BVerwG vom 16.9.1993 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638

    Fernmeldetechnische Nebenanlage; Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Die Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB (i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB) ist nicht von einer atypischen Situation abhängig, sondern vielmehr in den planungsrechtlichen Vorschriften bereits angelegt (BayVGH vom 22.2.2007 BauR 2007, 1372).

    Was den Ausnahmefall tatbestandlich ausmacht und ihn rechtfertigt, ist die Zulässigkeit des Vorhabens trotz seiner grundsätzlich gebietsfremden Charakteristik, weil es nach den Verhältnissen des Einzelfalls nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets (ausnahmsweise) nicht widerspricht, § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (BayVGH vom 22.2.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.04.2008 - 15 ZB 07.2914

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit eines Kurierbetriebs im

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Aus dem Umfang des materiellen Anspruchs des Nachbarn auf Wahrung der Gebietsart, der darauf gerichtet ist, Vorhaben zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in einem Baugebiet zulässig sind, ergibt sich, dass eine Verletzung nachbarlicher Rechte nur vorliegen kann, wenn die Voraussetzungen der ausnahmsweisen Zulässigkeit des Vorhabens nicht gegeben sind (vgl. BayVGH vom 30.4.2008 Az: 15 ZB 07.2914 - juris).

    Dies gilt selbst dann, wenn eine Ausnahme im angefochtenen Genehmigungsbescheid nicht ausdrücklich ausgesprochen ist (vgl. BayVGH vom 30.4.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Aus tatsächlichen Gründen wird das Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt sein, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme würde sich dabei nichts anderes ergeben, wenn ein faktisches Baugebiet tatsächlich nicht vorliegen sollte und das Gebot der Rücksichtnahme damit im Einfügenskriterium des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthalten wäre (vgl. BVerwG vom 23.5.1986 NVwZ 1987, 34).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG München, 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015
    Bei einer Befreiung vor einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar nur ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme zu beantworten (BVerwG vom 8.7.1998 BayVBl 1999, 26; BayVGH vom 24.3.2009 a.a.O.).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577

    Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem

  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 2 CS 11.2149

    Gebot der Rücksichtnahme; Kinderkrippe in faktischem reinen Wohngebiet;

  • VG München, 07.12.2009 - M 8 K 09.4469

    Zulässigkeit einer Kindertagesstätte (mit 4 Krippengruppen a 12 Kinder) in einem

  • VG München, 02.05.2011 - M 8 K 10.2456

    Nutzungsuntersagung/Nutzungsänderung

  • VG München, 18.08.2011 - M 8 SN 11.2535

    Nachbareilantrag gegen dreigruppige Kinderkrippe in einem faktischen reinen

  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 2 CS 10.1694

    Beschwerde; Nachbarklage; Befreiung; Baulinienplan; rückwärtige Baugrenze;

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1339

    Erweiterung einer Mobilfunk-Sendeanlage (UMTS) auf Altenheim

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2019 - 1 MB 1/19

    Kindertagesstätte in einem faktischen reinen Wohngebiet;

    § 22 Abs. 1a BImSchG gilt zwar nicht für den im Zusammenhang mit einer Kindestagesstätte entstehenden Verkehrslärm (so ausdrücklich Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 3 BauNVO Rn. 68 e; VG München, Beschluss vom 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015 -, Rn. 45 bei juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14.11.2018 - 10 K 4558/16 -, Rn. 59 ff.; konkludent durch Fehlen in der Aufzählung der Lärmquellen BVerwG, Beschluss vom 05.06.2013 - 7 B 1/13 -, Rn. 6 bei juris; offengelassen Hess. VGH, Beschluss vom 25.02.2017 - 3 B 107/17 -, Rn. 12 bei juris; VG München, Beschluss vom 11.03.2013 - M 8 K 12.794 -, Rn. 70 bei juris).

    Geht man danach von einer PKW-Quote von mindestens bzw. ca. 50 % aus (Bay. VGH, Beschluss vom 07.11.2011 - 2 CS 11.2149 -, Rn. 6 bei juris; VG München, Beschluss vom 11.03.2013 - M 8 K 12.794 -, Rn. 70 bei juris; VG München, Beschluss vom 31.05.2012 - M 8 SN 12.2015 -, Rn. 49 bei juris), reduziert sich die Zahl der Fahrzeugbewegungen auf ca. 80 Bring- bzw. Abholfahrten täglich, d.h. jeweils 40 Fahrten morgens und nachmittags.

  • VG München, 13.02.2023 - M 8 K 20.2177

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Schulerweiterung

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob § 22 Abs. 1a BImSchG auch auf die durch die bestimmungsgemäße Nutzung entstehenden Verkehrsgeräusche anwendbar ist (verneinend: VG München, U.v. 12.7.2012 - M 8 K 11.2932 - juris Rn. 91; B.v. 31.5.2012 - M 8 SN 12.2015 - juris Rn. 45; OVG SH, B.v. 1.2.2019 - 1 MB 1/19 - juris Rn. 17, Enders in: BeckOK Umweltrecht, Giesberts/Reinhardt, Stand: 1.1.2023, § 22 BImSchG Rn. 24b; offen gelassen: BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 18).
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